ITECO Ingenieur- unternehmung AG
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Am 1. Januar 2009 trat in der Schweiz das neue Energiegesetz in Kraft. Dieses beinhaltet ein Fördersystem um die Produktion von erneuerbarer Energie zu entgelten. Das Instrument hierzu ist die sogenannte Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Ein Produzent erhält je nach Technologie und Grösse einer Anlage eine unterschiedlich hohe Vergütung pro kWh ins Netz eingespeiste elektrische Energie. Das Interesse an diesem Fördersystem war gross. Die nationale KEV-Regelung ist bereits überbucht. Neu gemeldete Projekte kommen auf eine Warteliste. Zurzeit sind rund 3000 Photovoltaik-Anlagen auf der Warteliste. Das Bundesamt für Energie erarbeitet Strategien um die Blockierung des Fördersystems zu beheben. Momentan kann nicht vom Augenblick der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage mit KEV-Beiträgen gerechnet werden. Die Installation einer Photovoltaik-Anlage im Jahr 2009 ist dennoch sehr interessant, da die KEV-Vergütungssätze ab 2010 sinken und keine zusätzlichen Förderprogramme (siehe unten) vorgesehen sind.
Projektierte Photovoltaik-Anlagen die am 31.12.2008 bereits auf der KEV Warteliste waren, haben ein Formular erhalten mit welchem Sie Investitionshilfen beantragen können. Die Höhe der Investitionshilfen beträgt:
| Nationales Förderprogramm PV-Anlagen | 2009 |
| Fr. 3’500.-/kW für integrierte Anlagen | (max. Fr. 35'000) |
| Fr. 2’900.-/kW für angebaute Anlagen | (max. Fr. 29'000) |
| Fr. 2’500.-/kW für freistehende Anlagen | (max. Fr. 29'000) |
Projekte die am 31.12.2008 noch nicht auf der KEV Warteliste waren, können in einigen Kantonen Investitionshilfen beantragen. Die Höhe der Investitionshilfen ist kantonal geregelt und uneinheitlich. Die Investitionshilfen in Aargau, Luzern und St. Gallen sind beispielsweise gleich hoch wie diejenigen des nationalen Programms.
| z.B Kantonales Förderprogramm Aargau, Luzern, St. Gallen | 2009 |
| Fr. 3’500.-/kW für integrierte Anlagen | (max. Fr. 35'000) |
| Fr. 2’900.-/kW für angebaute Anlagen | (max. Fr. 29'000) |
| Fr. 2’500.-/kW für freistehende Anlagen | (max. Fr. 29'000) |
Infos über Investitionshilfen in Ihrem Kanton erhalten Sie im Internet unter www.energie.kt.ch – wobei kt für die Abkürzung ihres Kantones steht. Beispiele: www.energie.lu.ch, www.energie.ag.ch, www.energie.zh.ch, www.energie.sh.ch, usw.